Ausübung der Heilkunde
Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der PsychotherapieAnmerkung: Da sich ständig Bedingungen ändern, übernimmt die Autorin keine Gewähr für diese Informationen. Weitere Informationen für Niedersachsen unter:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Heilpraktiker für Psychotherapie beim Landessozialamt in Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder im Internet.
Wer psychotherapeutisch arbeiten möchte, benötigt für diese Tätigkeit innerhalb Deutschlands eine rechtliche Grundlage. Bis 1993 war diese ausschließlich über die entsprechende Zulassung als Arzt, Diplompsychologe oder dem "großen" Heilpraktiker gegeben. Seitdem gibt es die Möglichkeit, über die sogenannte „Kleine Heilpraktikerprüfung“ eine staatliche Zulassung als „Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu erlangen. Das am 1.1.1999 inkraft getretene Psychotherapeutengesetz berührt die eben genannte Zulassung nicht. Das Gesetz schützt die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“, da diese nur noch von Ärzten mit der entsprechenden Zusatzausbildung und Psychologen mit einer klinischen Ausbildung (Klips) verwendet werden darf (Ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten). So werden durch dieses Gesetz die Rechte derer nicht eingeschränkt, die die Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HpG) erwerben.
Das Zulassungsverfahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und wird von den zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt. Es besteht seit 2007 aus einer schriftlichen Prüfung mit 28 Fragen (55 Minuten Zeit, multiple choice, zeitgleich bundesweit jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober, für Niedersachsen in der MHH, Hannover) und einer mündlichen Überprüfung von 45-60 Minuten (zur Zeit in Lüneburg, Braunschweig und Hannover) und soll sicherstellen, dass der Kandidat „keine Gefahr für die Volksgesundheit ist“. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufsmäßig und gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit zur Feststellung (Diagnostik), Heilung u. Linderung (Behandlung) von Krankheiten und Körperschäden bei Menschen. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn der Kandidat Suizidalität nicht erkennt oder bei einer Psychose behandeln würde, die nur durch Medikamente adäquat behandelt werden kann.
