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Voraussetzungen für die Antragstellung

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Vollendung des 25. Lebensjahres

  • Mindestens Hauptschulabschluß

  • Polizeiliches Führungszeugnis um die sittliche Zuverlässigkeit festzustellen

  • Ärztliches Attest über die psychische und körperliche Gesundheit im Bezug auf die Ausübung der Heilkunde

  • Lebenslauf

  • Zahlung einer Verwaltungsgebühr nach Erlaubniserteilung


Die Voraussetzungen, Antragsformalitäten und Prüfungsgepflogenheiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder Ordnungsamt nach den Antragsformalitäten und den Prüfungsgepflogenheiten.
Die Autorin übernimmt keine Gewähr für diese Informationen.